Die Technik ist selten das Problem. Was ein Vorhaben in der Gemeindeverwaltung
aufhält, sind Fragen, die niemand vorab gestellt hat — und die dann im Gemeinderat
auftauchen, wenn das System schon läuft.
Wer haftet für eine falsche Auskunft?
Ein Assistent, der Öffnungszeiten oder Gebühren nennt, erteilt keine rechtsverbindliche
Auskunft — das muss er auch nicht. Entscheidend ist, dass er es sagt: Jede Antwort verweist
auf das Dokument, aus dem sie stammt, und bei fehlendem Beleg verweist er ans Amt statt
zu raten. Damit bleibt die Auskunft dort, wo sie hingehört.
Was ist mit der Amtsverschwiegenheit?
Der Bürgerassistent arbeitet ausschließlich auf Unterlagen, die ohnehin veröffentlicht
sind: Amtsblatt, Formulare, Gebührenordnung, Öffnungszeiten. Akten, Personendaten und
laufende Verfahren gehören nicht in diese Wissensbasis. Wo ein Assistent im Amt
unterstützen soll, gelten andere Regeln und ein anderes Rollenmodell.
Wo liegen die Daten?
Die Verarbeitung erfolgt in europäischen Rechenzentren. Welche Daten wie lange
aufbewahrt und ob sie für Modelltraining genutzt werden, hängt von den eingesetzten
Diensten ab und wird für die jeweilige Gemeinde schriftlich festgehalten — samt
Auftragsverarbeitungsvertrag.
Fällt das unter den EU AI Act?
Ein Auskunftsassistent für Bürger ist in aller Regel kein Hochrisiko-System. Die
Transparenzpflicht nach Artikel 50 greift aber: Die Bürgerin muss erkennen, dass sie mit
einer Maschine spricht. Und die Pflicht zur KI-Kompetenz des Personals nach Artikel 4 gilt
seit Februar 2025 für jede Gemeinde, die KI einsetzt — unabhängig davon, welche.
Ist das barrierefrei?
Ein Textdialog ist für viele Menschen zugänglicher als ein PDF-Formular oder eine
Telefonnummer mit Wartezeit. Die Oberfläche folgt den Anforderungen an Kontrast,
Tastaturbedienung und Vorlesbarkeit. Für Menschen mit anderer Erstsprache ist der
Unterschied besonders groß: gefragt wird in der eigenen Sprache, geantwortet ebenso.
Was kostet das, und wie vergibt man es?
Für eine Gemeinde mittlerer Größe liegt der Aufwand im Bereich einer
Direktvergabe — die Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes sind in der Regel nicht
berührt. Verlässlich wird die Zahl erst nach der Bestandsaufnahme: Welche Unterlagen
existieren, in welchem Zustand, und wie viele Fragen sollen abgedeckt werden.
Diese sechs Fragen beantworten wir im Erstgespräch für Ihre Gemeinde konkret — nicht
allgemein. Den vergaberechtlichen Teil bitte mit Ihrer eigenen Rechtsabteilung oder dem
Gemeindeverband abstimmen; wir liefern die Angaben, nicht die Beurteilung.