Arbeitsblatt · Stand 26. August 2026

Zwölf Fragen an
jede Umweltaussage

Ab dem 27. September 2026 sind vier Arten von Umweltaussagen ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Diese Liste geht sie durch – für ein Produkt, in etwa zwanzig Minuten. Ausdrucken, ausfüllen, ablegen. Die Dokumentation ist im Streitfall Ihr Beleg dafür, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind.

Was ab dem 27.09. gilt

Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 · Rechtsstand geprüft am 26.08.2026

Vorher

Sammeln Sie zuerst,
was Sie prüfen wollen

Der häufigste Fehler ist, nur die Verpackung anzusehen. Eine Umweltaussage kann überall stehen – und sie kann auch ohne Worte entstehen.

01

Verpackung

Vorder- und Rückseite, Etikett, Banderole, Umkarton, Deckel.

02

Digital

Produktseite, Onlineshop, Newsletter, soziale Netzwerke, Werbeanzeigen.

03

Am Regal

Prospekt, Flugblatt, Regalstopper, Aktionsdisplay, Plakat.

04

Ohne Worte

Grüne Farbgebung, Blattmotive, Erdkugeln, Naturbilder – auch das kann eine Aussage transportieren.

Für Handelsunternehmen mit Eigenmarken

Nehmen Sie die Lieferantenunterlagen dazu. Wer eine Aussage vom Hersteller übernimmt oder ein Siegel auf die Eigenmarke druckt, macht sie zu seiner eigenen Geschäftspraktik – und haftet dafür. Mehr dazu auf der EmpCo-Seite.

Die Checkliste

Vier Verbote,
zwölf Fragen

Jede Frage bezieht sich auf eine Aussage. Ein Kreuz bedeutet: Hier besteht Handlungsbedarf. Kein Kreuz bedeutet nicht „freigegeben", sondern „in dieser Vorprüfung ohne Befund".

ANHANG I · NR. 4a

Pauschale Umweltwörter ohne Beleg

Allgemeine Umweltaussagen sind unzulässig, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.

Enthält die Aussage eines dieser Wörter: umweltfreundlich, grün, ökologisch, klimafreundlich, umweltschonend, naturnah, nachhaltig?Beispiele aus den Erwägungsgründen der Richtlinie
Falls ja – können Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegen, die genau diese Aussage trägt?
Ist der Beleg schriftlich vorhanden und auffindbar, nicht nur mündlich bekannt?
„Unsere umweltfreundliche Verpackung"
„Verpackung aus 90 % Recyclingmaterial"
ANHANG I · NR. 4c

Klimaneutralität durch Kompensation

Die Behauptung neutraler, verringerter oder positiver Umweltauswirkungen auf Basis von Emissionsausgleich ist unzulässig.

Steht auf dem Produkt „klimaneutral", „CO₂-neutral", „klimapositiv" oder eine sinngleiche Formulierung?
Beruht diese Aussage ganz oder teilweise auf dem Ankauf von Ausgleichszertifikaten?
Falls die Aussage auf eigenen Reduktionen beruht – ist der Bezugsrahmen genannt (welcher Teil, welcher Zeitraum, welche Ausgangsbasis)?Der Bundesgerichtshof verlangte 2024 die Erklärung in der Werbung selbst; ein Verweis auf eine Website genügt nicht
„Klimaneutral durch Ausgleichsprojekte"
„CO₂-Ausstoß der Produktion seit 2020 um 40 % gesenkt"
ANHANG I · NR. 2a

Siegel ohne Zertifizierung

Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur werben, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde.

Trägt das Produkt ein Zeichen, Logo oder Symbol mit Nachhaltigkeitsbezug?
Falls ja – beruht es auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überprüfung, oder wurde es von einer Behörde eingeführt?
Ist es ein selbst gestaltetes Zeichen aus dem eigenen Haus oder von der Agentur?
Eigenes Logo „Nachhaltig seit 1998"
EU Ecolabel oder vergleichbare zertifizierte Kennzeichnung
ANHANG I · NR. 4b

Ein Teil gut, das Ganze beworben

Aussagen über das gesamte Produkt oder das ganze Unternehmen sind unzulässig, wenn sie nur einen Aspekt betreffen.

Bezieht sich die Aussage sprachlich auf das gesamte Produkt oder das Unternehmen?
Trifft sie tatsächlich nur auf einen Bestandteil zu – etwa nur den Deckel, nur die Umverpackung, nur eine Produktlinie?
Ist die Einschränkung an der Aussage selbst sichtbar, nicht erst im Kleingedruckten?
„Nachhaltiges Produkt" – recycelt ist nur der Deckel
„Deckel aus recyceltem Kunststoff"
Auswertung

Was die Kreuze bedeuten

SO LESEN SIE IHR ERGEBNIS Kreuz bei der ersten Frage einer Gruppe Die Aussage trifft ein Per-se-Verbot. Es gibt keine Einzelfallprüfung und keinen Ermessensspielraum. Streichen oder umformulieren, nicht diskutieren. Kreuz nur bei den Nachweisfragen Die Aussage ist grundsätzlich möglich, aber der Beleg fehlt oder ist nicht auffindbar. Beleg beschaffen und ablegen – oder die Aussage streichen. Kein Kreuz In dieser Vorprüfung ohne Befund. Das ist keine Freigabe und keine Rechtsberatung – aber ein dokumentierter Prüfschritt.

Notieren Sie auf dem Ausdruck, wer geprüft hat und wann. Diese Angabe ist der Unterschied zwischen „wir haben geprüft" und „wir können zeigen, dass wir geprüft haben".

Warum ein Kreuz oben schwerer wiegt als sonst

Bei einem Per-se-Verbot entfällt die Prüfung, ob die Aussage im Einzelfall irreführend war. Sie ist unzulässig, Punkt. Damit ist der Fall für einen Mitbewerber oder einen klagebefugten Verband billig zu führen – und für Sie unangenehm, weil eine Unterlassungserklärung dauerhaft bindet und die Verpackung im Regal steht, nicht auf einem Bildschirm.

Häufige Fragen

Zur Anwendung

Für wen ist die Checkliste gedacht?

Für Marketing, Qualitätsmanagement, Category Management und Einkauf in Unternehmen, die sich an Verbraucher richten. Besonders für Handelsunternehmen mit Eigenmarken, weil dort jede Verpackung betroffen ist und die manuelle Freigabe ab einer gewissen Sortimentsgröße nicht mehr skaliert.

Ersetzt das eine rechtliche Prüfung?

Nein, und das ist Absicht. Es ist ein Arbeitsblatt für die fachliche Ersteinschätzung im eigenen Haus. Was dabei auffällt, gehört in die rechtliche Beurteilung – durch Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei.

Gilt das auch für Bestände, die schon gedruckt sind?

In Deutschland gibt es keine Abverkaufsfrist. Nach Auffassung der EU-Kommission betreffen die Regeln nicht die Beschaffenheit der Ware, sondern ihre Darstellung – Umweltaussagen müssen deshalb ab dem Stichtag den Vorgaben entsprechen, auch auf älteren Verpackungen. In Österreich existiert eine dreijährige Übergangsregelung für zivilrechtliche Ansprüche bei Waren, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden; sie ist umstritten. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Wie oft muss ich das wiederholen?

Bei jeder Änderung an Aussage, Verpackung oder Beleg. Und mindestens dann, wenn ein Zertifikat ausläuft oder ein Lieferant wechselt. Die Prüfung ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Schritt in der Freigabe.

Was, wenn wir hunderte Artikel haben?

Dann trägt das Arbeitsblatt nicht mehr. Ab dieser Größenordnung braucht es eine maschinelle Vorprüfung mit Ampelbewertung und einem Eskalationsweg in die Kanzlei. Genau dafür gibt es EmpCo Compliance.

Nächster Schritt

Schicken Sie uns
zehn Ihrer Aussagen.

Wir prüfen sie und zeigen Ihnen, wie das Ergebnis aussieht – Ampel, Tatbestand, alternative Formulierung. Danach wissen Sie, wie groß Ihr Thema tatsächlich ist. Das kostet nichts außer den zehn Aussagen.

office@ai-bd.at · ABD AI Business Development GmbH · Hornstein, Burgenland