Zwölf Fragen an
jede Umweltaussage
Ab dem 27. September 2026 sind vier Arten von Umweltaussagen ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Diese Liste geht sie durch – für ein Produkt, in etwa zwanzig Minuten. Ausdrucken, ausfüllen, ablegen. Die Dokumentation ist im Streitfall Ihr Beleg dafür, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind.
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 · Rechtsstand geprüft am 26.08.2026
Sammeln Sie zuerst,
was Sie prüfen wollen
Der häufigste Fehler ist, nur die Verpackung anzusehen. Eine Umweltaussage kann überall stehen – und sie kann auch ohne Worte entstehen.
Verpackung
Vorder- und Rückseite, Etikett, Banderole, Umkarton, Deckel.
Digital
Produktseite, Onlineshop, Newsletter, soziale Netzwerke, Werbeanzeigen.
Am Regal
Prospekt, Flugblatt, Regalstopper, Aktionsdisplay, Plakat.
Ohne Worte
Grüne Farbgebung, Blattmotive, Erdkugeln, Naturbilder – auch das kann eine Aussage transportieren.
Für Handelsunternehmen mit Eigenmarken
Nehmen Sie die Lieferantenunterlagen dazu. Wer eine Aussage vom Hersteller übernimmt oder ein Siegel auf die Eigenmarke druckt, macht sie zu seiner eigenen Geschäftspraktik – und haftet dafür. Mehr dazu auf der EmpCo-Seite.
Vier Verbote,
zwölf Fragen
Jede Frage bezieht sich auf eine Aussage. Ein Kreuz bedeutet: Hier besteht Handlungsbedarf. Kein Kreuz bedeutet nicht „freigegeben", sondern „in dieser Vorprüfung ohne Befund".
Pauschale Umweltwörter ohne Beleg
Allgemeine Umweltaussagen sind unzulässig, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Klimaneutralität durch Kompensation
Die Behauptung neutraler, verringerter oder positiver Umweltauswirkungen auf Basis von Emissionsausgleich ist unzulässig.
Siegel ohne Zertifizierung
Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur werben, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde.
Ein Teil gut, das Ganze beworben
Aussagen über das gesamte Produkt oder das ganze Unternehmen sind unzulässig, wenn sie nur einen Aspekt betreffen.
Was die Kreuze bedeuten
Notieren Sie auf dem Ausdruck, wer geprüft hat und wann. Diese Angabe ist der Unterschied zwischen „wir haben geprüft" und „wir können zeigen, dass wir geprüft haben".
Warum ein Kreuz oben schwerer wiegt als sonst
Bei einem Per-se-Verbot entfällt die Prüfung, ob die Aussage im Einzelfall irreführend war. Sie ist unzulässig, Punkt. Damit ist der Fall für einen Mitbewerber oder einen klagebefugten Verband billig zu führen – und für Sie unangenehm, weil eine Unterlassungserklärung dauerhaft bindet und die Verpackung im Regal steht, nicht auf einem Bildschirm.
Zur Anwendung
Für wen ist die Checkliste gedacht?
Für Marketing, Qualitätsmanagement, Category Management und Einkauf in Unternehmen, die sich an Verbraucher richten. Besonders für Handelsunternehmen mit Eigenmarken, weil dort jede Verpackung betroffen ist und die manuelle Freigabe ab einer gewissen Sortimentsgröße nicht mehr skaliert.
Ersetzt das eine rechtliche Prüfung?
Nein, und das ist Absicht. Es ist ein Arbeitsblatt für die fachliche Ersteinschätzung im eigenen Haus. Was dabei auffällt, gehört in die rechtliche Beurteilung – durch Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei.
Gilt das auch für Bestände, die schon gedruckt sind?
In Deutschland gibt es keine Abverkaufsfrist. Nach Auffassung der EU-Kommission betreffen die Regeln nicht die Beschaffenheit der Ware, sondern ihre Darstellung – Umweltaussagen müssen deshalb ab dem Stichtag den Vorgaben entsprechen, auch auf älteren Verpackungen. In Österreich existiert eine dreijährige Übergangsregelung für zivilrechtliche Ansprüche bei Waren, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden; sie ist umstritten. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Wie oft muss ich das wiederholen?
Bei jeder Änderung an Aussage, Verpackung oder Beleg. Und mindestens dann, wenn ein Zertifikat ausläuft oder ein Lieferant wechselt. Die Prüfung ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Schritt in der Freigabe.
Was, wenn wir hunderte Artikel haben?
Dann trägt das Arbeitsblatt nicht mehr. Ab dieser Größenordnung braucht es eine maschinelle Vorprüfung mit Ampelbewertung und einem Eskalationsweg in die Kanzlei. Genau dafür gibt es EmpCo Compliance.
Schicken Sie uns
zehn Ihrer Aussagen.
Wir prüfen sie und zeigen Ihnen, wie das Ergebnis aussieht – Ampel, Tatbestand, alternative Formulierung. Danach wissen Sie, wie groß Ihr Thema tatsächlich ist. Das kostet nichts außer den zehn Aussagen.
office@ai-bd.at · ABD AI Business Development GmbH · Hornstein, Burgenland