KI-Akademie · Rechtsgrundlage VO (EU) 2026/1744

Schulen kann jeder.
Nachweisen ist die Arbeit.

Seit Februar 2025 müssen Sie Maßnahmen zur KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden ergreifen. Seit August 2026 kann eine Behörde danach fragen. Wir trainieren an Ihren echten Fällen – und hinterlassen die Unterlagen, mit denen Sie belegen können, dass es stattgefunden hat.

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02.02.2025

seit diesem Tag gilt die Kompetenzpflicht nach Artikel 4

VO (EU) 2024/1689
02.08.2026

seit diesem Tag ist der Marktüberwachungsrahmen anwendbar

Art. 113 i. V. m. Art. 70
27.07.2026

Digital Omnibus in Kraft – Artikel 4 gelockert, nicht gestrichen

VO (EU) 2026/1744
29 Jahre

Handels- und Digitalerfahrung in der Person, die trainiert

Operative Praxis

Jede Rechtsangabe mit Fundstelle · zuletzt geprüft: August 2026

Der Anlass

Drei Daten, die ständig verwechselt werden

Viele Anbieter verkaufen den August 2026 als Beginn der Schulungspflicht. Das verschiebt anderthalb Jahre bestehender Verantwortung in die Zukunft – und ist falsch.

ARTIKEL 4 KI-VERORDNUNG · ZEITLICHE EINORDNUNG 02.02.2025 Pflicht gilt Maßnahmen zur KI-Kompetenz § 27.07.2026 Digital Omnibus Bemühenspflicht statt Ergebnispflicht 02.08.2026 Kontrolle beginnt Marktüberwachung RTR · Bundesnetzagentur 18 Monate bestehende Pflicht, bevor jemand hinsieht

Der neue Wortlaut verlangt Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz und stellt ausdrücklich klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Die Pflicht besteht damit fort – sie ist nur anders formuliert.

Der Unterschied

Was am Ende in der Mappe liegt

Eine Schulung ist ein Termin. Ein Nachweis ist ein Dokument, das ein Jahr später noch trägt. Wir liefern beides – und die zweite Hälfte ist die, die andere weglassen.

NACHWEISFÜHRUNG NACH ARTIKEL 4 · FÜNF BESTANDTEILE Prüffähige Mappe versioniert, fortgeschrieben 01 Systemverzeichnis Welche KI im Haus wirklich läuft – einschließlich der inoffiziellen 02 Kompetenzmatrix Wer welches Niveau braucht – nach Rolle, nicht pauschal 03 KI-Richtlinie Was erlaubt ist, was nicht – für Kanzleien nach Kammervorlage 04 Rollenmodell Geschäftsleitung, KI-Beauftragte, Anwenderinnen und Anwender 05 Durchführungsnachweise Wer wann was gelernt hat – mit Inhalt und Dauer

Die Marktüberwachungsbehörden nennen keine feste Dokumentenliste – es gibt bewusst keine Einheitslösung. Diese fünf Bestandteile haben sich in der Praxis herausgebildet und decken die Fragen ab, die erfahrungsgemäß gestellt werden.

Formate

Vier Wege, je nach Ausgangslage

Alle Formate laufen an Ihren echten Aufgaben. Wir richten die Werkzeuge im Termin gemeinsam in Ihren Systemen ein – was danach nicht eingerichtet ist, wird erfahrungsgemäß nie eingerichtet.

Bestandsaufnahme

2–3 Stunden · einzeln · vor Ort oder remote

Bevor irgendetwas trainiert wird: Womit arbeiten Sie heute, wo reibt es, und welche drei bis fünf Anwendungsfelder bringen bei Ihnen tatsächlich etwas.

  • Erhebung der eingesetzten Werkzeuge
  • Vorführung an Ihren echten Aufgaben
  • Ergebnis: persönlicher Trainingsplan
€ 700,–zzgl. USt., pauschal inkl. Anreise

Executive-Intensivtraining

4–6 Stunden · einzeln · sieben Module

Das Kernformat für Geschäftsführung und Bereichsleitung. Diskret, ohne Gruppe, ohne Junior-Berater – und am Ende läuft es auf Ihren Geräten.

  • Korrespondenz, Besprechungen, Unterlagen
  • Recherche in regulierten Fragestellungen
  • Eigene Assistenten für wiederkehrende Aufgaben
  • Persönliche Prompt-Sammlung zum Mitnehmen
€ 1.600,–zzgl. USt., inkl. Vor- und Nachbereitung

Ganztages-Inhouse-Schulung

7 Stunden · Team bis ca. 12 Personen · vor Ort

Der Schulungstag für Kanzleien und Beratungsteams. Sieben Blöcke von den Grundlagen über die Fachwerkzeuge bis zur eigenen Richtlinie – mit Berufsrechtsbezug.

  • Grundlagen, Prompt-Technik, Fachwerkzeuge
  • Microsoft Copilot im Kanzleialltag
  • Governance und Entwurf der KI-Richtlinie
  • Teilnahmebestätigung mit Inhalt und Dauer
ab € 2.500,–zzgl. USt. · abhängig von Teilnehmerzahl und Inhaltstiefe

Akademie-Aufbau

mehrstufig · ganze Organisation · mit Lernpfaden

Wenn nicht eine Person, sondern ein Haus befähigt werden soll: Lernpfade nach Reifegrad, Ausbildung eigener Trainerinnen und Trainer, Fortschrittsmessung.

  • Einstieg, Vertiefung, Skalierung, Strategie
  • Ausbildung interner Multiplikatoren
  • Nachweisführung über die gesamte Belegschaft
nach UmfangKonzeption im Erstgespräch, dann Festpreis
Was es kostet

Zwei Fragen bestimmen
den Preis. Sonst nichts.

Der Wettbewerb schreibt „auf Anfrage“. Wir sagen Ihnen lieber vorher, wovon es abhängt – dann können Sie selbst einschätzen, in welcher Größenordnung Sie landen, bevor Sie mit uns sprechen.

DIE ZWEI TREIBER Anwenden Grundlagen, Prompt-Technik, Werkzeuge im Arbeitsalltag Bauen Eigene Assistenten einrichten, Abläufe automatisieren Eine Person Geschäftsführung, Bereichsleitung € 700 Bestandsaufnahme, 2–3 Stunden € 1.600 Intensivtraining inkl. eigener Assistenten, 4–6 Stunden Ein Team bis ca. 12 Personen, Kanzlei oder Abteilung ab € 2.500 Ganztagesschulung mit Richtlinienentwurf Aufschlag je Anwendungsfall Einrichtung geschieht in Ihren Systemen, nicht im Vortrag Die Organisation mehrere Standorte Festpreis nach Konzeption Lernpfade, interne Trainerinnen und Trainer, Nachweisführung über die Belegschaft. Konzeption zuerst, dann ein Preis.

Alle Beträge zzgl. USt. Pauschalen statt Stundenabrechnung – Sie wissen vorher, woran Sie sind. Anreise innerhalb Ostösterreichs ist enthalten.

TREIBER 1 · WIE VIELE

Teilnehmerzahl

Ein Einzeltraining ist diskret und geht in die Tiefe. Eine Teamschulung verteilt die Kosten, muss aber breiter bleiben. Ab etwa zwölf Personen wird aus einer Schulung ein Programm – dann rechnen wir anders.

TREIBER 2 · WIE TIEF

Anwenden oder bauen

Eine klassische Schulung vermittelt Umgang mit vorhandenen Werkzeugen. Beim Bauen richten wir eigene Assistenten für Ihre wiederkehrenden Aufgaben ein – in Ihren Systemen, mit Ihren Daten. Das ist Einrichtungsarbeit und kostet entsprechend mehr.

Was nicht extra kostet

Vor- und Nachbereitung, die persönliche Prompt-Sammlung, die Teilnahmebestätigung mit Inhalt und Dauer sowie ein Folgetermin nach dem Training sind in den Pauschalen enthalten. Das Erstgespräch ist kostenfrei – auch dann, wenn wir Ihnen davon abraten.

Für wen

Vier Welten mit
unterschiedlichem Maßstab

Was eine Kanzlei nachweisen muss, ist nicht dasselbe wie das, was ein Konzessionsinhaber belegen muss. Wir arbeiten mit dem Maßstab, der für Sie gilt.

STEUERBERATUNG · WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Der Kammermaßstab ist der strengere

Die Kammer hat eine Vorlage für eine KI-Richtlinie und einen Fragenkatalog zur KI-Governance vorgelegt. Wer danach arbeitet, erfüllt Artikel 4 nebenbei mit – wer es ignoriert, hat zwei offene Baustellen statt einer.

  • Richtlinienentwurf nach Kammervorlage
  • Fachwerkzeuge gegen allgemeine Assistenten abgegrenzt
  • Verschwiegenheit nach WTBG in der Werkzeugauswahl
  • Teilnahmebestätigung für die Fortbildungsdokumentation
RECHTSANWALTSKANZLEIEN

Verschwiegenheit entscheidet über das Werkzeug

Sobald Mandantendaten an einen externen Anbieter gehen, ist das eine Offenlegung gegenüber Dritten. Die Frage ist deshalb nicht, ob KI erlaubt ist – sondern in welcher Umgebung.

  • Abgrenzung offener Dienste von der eigenen Umgebung
  • Anonymisierung vor der Verarbeitung
  • Wann Fachwerkzeug, wann allgemeiner Assistent
  • Kanzlei-Richtlinie als Ergebnis des Schulungstags
REGULIERTE BRANCHEN

Wo Dokumentation über Konzessionen entscheidet

In Verfahren, in denen eine Behörde über die Erlaubnis zum Weiterarbeiten entscheidet, ist lückenlose Nachvollziehbarkeit kein Verwaltungsakt, sondern ein Wettbewerbsvorteil.

  • Nachvollziehbarkeit als Argument im Verfahren
  • Werkzeugauswahl unter Aufsichtsgesichtspunkten
  • Diskrete Einzelbetreuung der Führungsebene
FÜHRUNGSKRÄFTE ALLGEMEIN

Wer selbst nicht arbeitet, kann nicht steuern

Führungskräfte, die KI nur aus Vorträgen kennen, treffen Entscheidungen über etwas, das sie nie benutzt haben. Nach einem halben Tag an echten Aufgaben ist das Urteil belastbar.

  • Korrespondenz, Besprechungen, Vorstandsunterlagen
  • Kritische Fragen an die eigene Präsentation simulieren
  • Ein Arbeitsablauf, der den Termin überlebt
Die Methode

An Ihren Fällen.
Nicht an Beispielen.

Der Unterschied zwischen einer Schulung, die wirkt, und einer, die verpufft, liegt nicht im Inhalt – sondern darin, ob am Ende des Termins etwas eingerichtet ist.

LEARN BY DOING ON REAL WORK Entdecken Ihre echten Vorgänge auf den Tisch. Keine Demonstrationsbeispiele. Erleben Gemeinsames Einrichten in Ihren Systemen, nicht in unseren. Verankern Prompt-Sammlung, Richtlinie, Nachweis – und ein Folgetermin. Wir arbeiten unabhängig vom Anbieter: Microsoft Copilot, Google Gemini, Claude, NotebookLM und Fachwerkzeuge – je nachdem, was in Ihrer Umgebung zulässig ist und trägt.
Aus der Praxis

Vier Häuser, anonymisiert

Wir nennen unsere Auftraggeber nicht namentlich. In den Branchen, in denen wir arbeiten, ist Diskretion Teil der Leistung – nicht ein Mangel an Referenzen.

ÖSTERREICHISCHE GLÜCKSSPIELGRUPPE

Führungsebene, zweistufig

Bestandsaufnahme und Intensivtraining für ein Mitglied der Geschäftsleitung. Im Anschluss Aufbau eines eigenen Assistenten für wiederkehrende Kommunikationsaufgaben im Haus-Ton.

Sechs Werkzeuge im Termin eingerichtet · laufende Zusammenarbeit

WIENER BAURECHTSKANZLEI

Ganztagesschulung mit Richtlinie

Schulungstag für das gesamte Team von den Grundlagen bis zur Governance. Abgrenzung offener Dienste von der kanzleieigenen Umgebung, Entwurf der internen KI-Richtlinie noch am selben Tag.

Zwölf Teilnehmende · Folgetermin vereinbart

STEUERBERATUNGS- UND PRÜFUNGSKANZLEI

Fachwerkzeuge gegen Allgemeinassistenten

Tagesschulung mit sieben Blöcken, darunter der Vergleich juristischer und steuerlicher Fachwerkzeuge mit allgemeinen Assistenten – und die Frage, wann welches Werkzeug zulässig ist.

Richtlinienentwurf nach Kammervorlage als Ergebnis

ÖSTERREICHISCHER SPORTWETTEN-ANBIETER

Geschäftsführung im regulierten Umfeld

Individualprogramm für die Geschäftsführung mit Schwerpunkt auf Nachvollziehbarkeit – vor dem Hintergrund eines anstehenden Konzessionsverfahrens.

Empfehlung aus einem bestehenden Mandat

Alle Angaben aus tatsächlich durchgeführten Mandaten. Namentliche Nennung nur nach schriftlicher Freigabe.

Wer trainiert

Kein Trainer, der es
gelesen hat

Sie arbeiten direkt mit dem Gründer. 29 Jahre Handel, davon zuletzt die Verantwortung für die Digital- und KI-Agenda eines europäischen Handelskonzerns über neun Länder. Die folgenden Systeme sind produktiv gegangen – mit allem, was das an Widerstand, Schulung und Nachweis bedeutet.

600

Filialen mit KI-Assistent

Erster produktiver generativer Assistent im Filialnetz, rund 3.000 Mitarbeitende, mehrsprachig, mit Quellenangabe.

3.000

Mitarbeitende befähigt

Einführung im laufenden Betrieb – die Adoption war dabei die schwierigere Hälfte, nicht die Technik.

9

Länder Verantwortung

Digital- und KI-Agenda über neun Märkte, mit den jeweils eigenen rechtlichen und kulturellen Rahmen.

85 %

Effizienzgewinn im Fachsystem

Sortimentssteuerung gegenüber der Vorgängerlösung, zusätzlich 4 bis 13 Prozent bei Umsatz und Ergebnis.

Erfahrungswerte aus der operativen Verantwortung von Alexander Huber, Co-Founder und Managing Partner. Nennung als Berufserfahrung, nicht als Kundenreferenz von ABD AI.

Gegenüberstellung

Seminar von der Stange
oder Nachweis, der trägt

Vergleich zwischen einem üblichen KI-Seminar und dem Vorgehen von ABD AI
DimensionÜbliches SeminarABD KI-Akademie
ÜbungsmaterialDemonstrationsbeispieleIhre echten Vorgänge
EinrichtungHinweis auf spätere UmsetzungIm Termin in Ihren Systemen
BerufsrechtAllgemeiner DatenschutzblockKammervorlage, Verschwiegenheit, Werkzeugwahl
NachweisTeilnahmebestätigungVerzeichnis, Matrix, Richtlinie, Rollenmodell, Nachweise
Wer steht vorneWechselnde Trainerinnen und TrainerDer Gründer, durchgehend
Nach dem TerminUnterlagen per E-MailFolgetermin und fortgeschriebene Mappe
Häufige Fragen

Was zuerst gefragt wird

Gilt die Schulungspflicht noch, nachdem der Digital Omnibus sie abgeschwächt hat?

Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 neu gefasst, aber nicht gestrichen. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Die Pflicht selbst besteht unverändert seit dem 2. Februar 2025. Ausführlich auf unserer Seite zur Schulungspflicht.

Was bedeutet der 2. August 2026?

Seit diesem Tag ist der Marktüberwachungs- und Sanktionsrahmen der KI-Verordnung anwendbar. In Österreich koordiniert die KI-Servicestelle der RTR, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Der 2. August 2026 ist damit kein Startdatum der Pflicht, sondern der Beginn der behördlichen Kontrolle.

Drohen Bußgelder von 35 Millionen Euro?

Nein, diese Zahl gehört in einen anderen Zusammenhang. Der Rahmen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gilt ausschließlich für verbotene Praktiken nach Artikel 5. Artikel 4 hat im Sanktionskatalog des Artikels 99 keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Wer Ihnen mit dieser Zahl eine Schulung verkaufen will, arbeitet mit einer Drohung, die im Gesetz so nicht steht. Das praktisch größere Risiko ist zivilrechtlicher Natur: Wer im Schadensfall nicht belegen kann, dass er seine Mitarbeitenden vorbereitet hat, argumentiert schlechter. Einordnung auf unserer Seite zu den Sanktionen.

Welche Unterlagen brauche ich als Nachweis?

In der Praxis haben sich fünf Bestandteile herausgebildet: ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme einschließlich der inoffiziell genutzten, eine rollenbezogene Kompetenzmatrix, eine KI-Richtlinie, ein Rollen- und Verantwortlichkeitsmodell sowie Durchführungsnachweise der Schulungen. Wichtig ist die Versionierung: Die Unterlagen müssen fortgeschrieben werden, nicht einmal erstellt. Eine feste behördliche Dokumentenliste gibt es bewusst nicht.

Ist die Schulung auf die Fortbildungsverpflichtung anrechenbar?

Fachliche Fortbildung zu KI ist im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach dem WTBG 2017 grundsätzlich anrechenbar. Wir stellen eine Teilnahmebestätigung mit Inhalten und Dauer aus. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet die Kammer, nicht wir – deshalb dokumentieren wir so, dass die Prüfung möglich ist.

Arbeiten Sie mit einem bestimmten Anbieter?

Nein. Wir trainieren auf dem, was bei Ihnen zulässig ist und läuft – Microsoft Copilot, Google Gemini, Claude, NotebookLM oder juristische und steuerliche Fachwerkzeuge. Die Auswahl folgt Ihrer Umgebung und Ihrem Berufsrecht, nicht unserer Partnerschaft.

Was kostet ein Schulungstag?

Zwei Dinge bestimmen den Preis: wie viele Personen teilnehmen und wie tief es geht. Eine klassische Schulung zum Umgang mit vorhandenen Werkzeugen ist günstiger als ein Training, in dem wir eigene Assistenten in Ihren Systemen einrichten. Die Größenordnungen finden Sie oben in der Übersicht. Wir arbeiten mit Pauschalen statt Stundenabrechnung, das Erstgespräch ist kostenfrei.

Nächster Schritt

Ein Gespräch, dann
wissen Sie, was fehlt.

Im Erstgespräch klären wir, was bei Ihnen bereits an KI läuft, was davon dokumentiert ist und wo die Lücke zwischen beidem liegt. Wenn sich daraus kein sinnvolles Training ergibt, sagen wir das – ein Termin ohne Anlass nützt keiner Seite.

office@ai-bd.at · ABD AI Business Development GmbH · Hornstein, Burgenland