Gilt die Schulungspflicht noch, nachdem der Digital Omnibus sie abgeschwächt hat?
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 neu gefasst, aber nicht gestrichen. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Die Pflicht selbst besteht unverändert seit dem 2. Februar 2025. Ausführlich auf unserer Seite zur Schulungspflicht.
Was bedeutet der 2. August 2026?
Seit diesem Tag ist der Marktüberwachungs- und Sanktionsrahmen der KI-Verordnung anwendbar. In Österreich koordiniert die KI-Servicestelle der RTR, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Der 2. August 2026 ist damit kein Startdatum der Pflicht, sondern der Beginn der behördlichen Kontrolle.
Drohen Bußgelder von 35 Millionen Euro?
Nein, diese Zahl gehört in einen anderen Zusammenhang. Der Rahmen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gilt ausschließlich für verbotene Praktiken nach Artikel 5. Artikel 4 hat im Sanktionskatalog des Artikels 99 keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Wer Ihnen mit dieser Zahl eine Schulung verkaufen will, arbeitet mit einer Drohung, die im Gesetz so nicht steht. Das praktisch größere Risiko ist zivilrechtlicher Natur: Wer im Schadensfall nicht belegen kann, dass er seine Mitarbeitenden vorbereitet hat, argumentiert schlechter. Einordnung auf unserer Seite zu den Sanktionen.
Welche Unterlagen brauche ich als Nachweis?
In der Praxis haben sich fünf Bestandteile herausgebildet: ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme einschließlich der inoffiziell genutzten, eine rollenbezogene Kompetenzmatrix, eine KI-Richtlinie, ein Rollen- und Verantwortlichkeitsmodell sowie Durchführungsnachweise der Schulungen. Wichtig ist die Versionierung: Die Unterlagen müssen fortgeschrieben werden, nicht einmal erstellt. Eine feste behördliche Dokumentenliste gibt es bewusst nicht.
Ist die Schulung auf die Fortbildungsverpflichtung anrechenbar?
Fachliche Fortbildung zu KI ist im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach dem WTBG 2017 grundsätzlich anrechenbar. Wir stellen eine Teilnahmebestätigung mit Inhalten und Dauer aus. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet die Kammer, nicht wir – deshalb dokumentieren wir so, dass die Prüfung möglich ist.
Arbeiten Sie mit einem bestimmten Anbieter?
Nein. Wir trainieren auf dem, was bei Ihnen zulässig ist und läuft – Microsoft Copilot, Google Gemini, Claude, NotebookLM oder juristische und steuerliche Fachwerkzeuge. Die Auswahl folgt Ihrer Umgebung und Ihrem Berufsrecht, nicht unserer Partnerschaft.
Was kostet ein Schulungstag?
Zwei Dinge bestimmen den Preis: wie viele Personen teilnehmen und wie tief es geht. Eine klassische Schulung zum Umgang mit vorhandenen Werkzeugen ist günstiger als ein Training, in dem wir eigene Assistenten in Ihren Systemen einrichten. Die Größenordnungen finden Sie oben in der Übersicht. Wir arbeiten mit Pauschalen statt Stundenabrechnung, das Erstgespräch ist kostenfrei.