Stichtag 27. September 2026 · Richtlinie (EU) 2024/825

Ab 27. September ist
„umweltfreundlich“ verboten.

Ohne Nachweis. Ohne Übergangsfrist. Ohne Einzelfallprüfung. Vier neue Verbote treffen jede Verpackung, jedes Etikett, jeden Prospekt und jede Produktseite. Wir prüfen Ihre Aussagen, bevor es jemand anderes tut – KI-gestützt, mit anwaltlich kuratierter Wissensbasis.

Die vier Verbote ansehen
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bis zum 27. September 2026 · Rechtsstand geprüft am 25. August 2026

Die Frist

Beschlossen 2024.
Wirksam in wenigen Wochen.

Die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland und Österreich bereits abgeschlossen. Es gibt nichts mehr abzuwarten.

RICHTLINIE (EU) 2024/825 · VOM BESCHLUSS ZUR ANWENDUNG 28.02.2024 Erlassen 19.02.2026 Deutschland UWG geändert 28.07.2026 Österreich UWG-Novelle ! 27.09.2026 Gilt ab hier prüfbar Vorbereitungszeit Haftung

Deutschland: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, verkündet am 19. Februar 2026. Österreich: UWG-Novelle, kundgemacht am 28. Juli 2026. Angewendet werden beide ab dem 27. September 2026.

Was verboten ist

Vier Sätze, die Sie
nicht mehr sagen dürfen

Das Besondere: Es sind Per-se-Verbote. Das heißt, niemand muss mehr prüfen, ob eine Aussage im Einzelfall irreführend ist. Sie ist verboten, Punkt. Das macht sie besonders leicht angreifbar.

ANHANG I · NR. 4a

Pauschale Umweltwörter ohne Beleg

Wörter wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen Sie nur noch verwenden, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.

„Unsere umweltfreundliche Verpackung“
„Verpackung aus 90 % Recyclingmaterial“
ANHANG I · NR. 4c

„Klimaneutral“ durch Kompensation

Wer Emissionen anderswo ausgleicht und das Produkt deshalb als neutral bezeichnet, verstößt gegen ein Per-se-Verbot. Der Bundesgerichtshof hatte den Begriff schon 2024 stark eingeschränkt.

„Klimaneutral durch Ausgleichsprojekte“
„CO₂-Ausstoß der Produktion seit 2020 um 40 % gesenkt“
ANHANG I · NR. 2a

Selbst gebastelte Nachhaltigkeitssiegel

Ein Siegel darf nur werben, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde. Das grüne Blatt aus der eigenen Grafikabteilung fällt weg.

Eigenes Logo „Nachhaltig seit 1998“
EU Ecolabel oder vergleichbare Zertifizierung
ANHANG I · NR. 4b

Ein Teil gut – das Ganze beworben

Wenn nur die Kappe recycelt ist, dürfen Sie nicht die Flasche bewerben. Aussagen über das gesamte Produkt oder das ganze Unternehmen sind unzulässig, wenn sie nur einen Aspekt betreffen.

„Nachhaltiges Produkt“ (nur Deckel recycelt)
„Deckel aus recyceltem Kunststoff“

Was oft falsch erzählt wird

Im Umlauf sind Angaben von „zehn neuen Verboten“. Die Richtlinie ändert tatsächlich mehrere Punkte, darunter auch Regeln zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Für Umweltaussagen im engeren Sinn sind es die vier oben. Wir nennen bewusst die Zahl, die wir belegen können.

Das Risiko

Die Behörde ist
nicht Ihr Problem

Fast jeder Anbieter am Markt wirbt mit „bis zu 4 Prozent vom Umsatz“. Das ist zwar nicht falsch, aber irreführend – und lenkt vom eigentlichen Risiko ab.

SELTEN · BEHÖRDLICH

Die Vier-Prozent-Grenze

Sie greift nur bei weitverbreiteten Verstößen mit Unionsdimension in einem koordinierten Verfahren mehrerer Verbraucherschutzbehörden. Für den normalen Einzelfall gelten deutlich niedrigere Rahmen. Wer Ihnen mit dieser Zahl etwas verkauft, arbeitet mit einer Drohung, die selten eintritt.

HÄUFIG · ZIVILRECHTLICH

Die Abmahnung

Das schnellere und wahrscheinlichere Risiko: Ein Mitbewerber oder ein klagebefugter Verband schickt eine Abmahnung. Weil es sich um Per-se-Verbote handelt, muss niemand mehr beweisen, dass die Aussage irreführend war. Das trifft Unternehmen jeder Größe – und es geht schnell.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Bei einem Per-se-Verbot gibt es keine Verteidigungslinie. Sie können nicht mehr argumentieren, die Aussage sei im Zusammenhang schon richtig verstanden worden, der Verbraucher sei nicht getäuscht worden oder es habe sich um eine zulässige Übertreibung gehandelt. Der Tatbestand ist erfüllt oder er ist es nicht. Genau deshalb sind diese Fälle für den Gegner so billig – und für Sie so unangenehm.

WAS NACH DEM BRIEF PASSIERT TAG 1–14 Abmahnung Kurze Frist. Anwaltskosten tragen Sie. SOFORT Unterlassung Die Erklärung bindet Sie dauerhaft, nicht einmalig. JEDER FALL Vertragsstrafe Bei jedem Wiederholungs- fall erneut fällig. PHYSISCH Verpackung Neu bedrucken. Umetikettieren. Und das ist der Unterschied zu einer Werbeanzeige: Eine Anzeige nehmen Sie vom Netz. Ein Claim auf der Eigenmarke steht in jeder Filiale im Regal. Eine einzige beanstandete Formulierung trifft nicht ein Motiv – sie trifft eine Auflage, eine Charge, ein ganzes Sortiment.

Der teuerste Posten steht selten im Abmahnschreiben. Er entsteht in der Druckerei, in der Logistik und im Regal.

WER IHRE VERPACKUNG LIEST Mitbewerber Sieht Ihr Regal jede Woche. Kennt Ihre Claims genau. SCHNELLSTER WEG Verbände Prüfen systematisch, oft ganze Sortimente. HÖCHSTE REICHWEITE Behörden Koordinierte Verfahren, meist grenzüberschreitend. SELTEN, ABER TEUER
Die Lösung

Drei Schichten,
eine Verantwortung

Reine Software erkennt Wörter, aber nicht, ob eine Zertifizierung anerkannt ist. Eine Kanzlei beurteilt richtig, aber nicht tausendfach. Wir haben beides zusammengesetzt.

DAS BÜNDEL · WER WOFÜR EINSTEHT SCHICHT 3 · PARTNERKANZLEI Eskalationspfad Rote Ampel? Ein Klick, und der Fall liegt mit vollem Kontext bei den Anwälten. SCHICHT 2 · PARTNERKANZLEI Anwaltlich kuratierte Wissensbasis Richtlinie, nationales Recht und Rechtsprechung als prüfbare Regelsätze. Quartalsweise erneuert. SCHICHT 1 · ABD AI KI-Plattform Texterkennung, Abgleich, Ampel-Report, Audit-Trail. Gehostet in Österreich und Deutschland. Eskalation Fachliche Ersteinschätzung durch die Plattform · rechtliche Beurteilung durch die Kanzlei. Diese Trennung ist bewusst.

Wie die Wissensbasis aufgebaut und gepflegt wird, zeigen wir im Erstgespräch – gemeinsam mit der Kanzlei. Den Namen der Kanzlei nennen wir dort, nicht hier.

Der Unterschied

Die Frage, die kein
Werkzeug beantwortet

Jeder Scanner am Markt kann Ihnen sagen, dass eine Aussage problematisch ist. Dann hört er auf. Sie sitzen mit einer roten Ampel da und wissen nur eines: dass Sie jetzt einen Anwalt brauchen.

WAS PASSIERT BEI ROTER AMPEL ÜBLICHER SCANNER Rote Ampel Ende. Sie suchen sich jetzt selbst einen Anwalt, erklären den Fall von vorn und warten. MIT ABD Rote Ampel Ein Klick Die Kanzlei übernimmt Mit dem vollständigen Sachverhalt, dem geprüften Claim und der Fundstelle. Ohne dass Sie etwas erklären müssen.

Die Eskalation ist im Paket enthalten – nicht als Zusatzhonorar nach Aufwand.

WARUM DAS SELTEN IST

Software kennt keine Grenzfälle

Ein Werkzeug erkennt, dass „klimaneutral“ auf der Liste steht. Ob Ihre konkrete Zertifizierung in Ihrem Markt anerkannt ist und ob Ihr Nachweis vor Gericht trägt, erkennt es nicht.

WARUM DAS SELTEN IST

Kanzleien skalieren nicht

Eine Kanzlei beurteilt jeden Fall richtig – aber nicht tausend Etiketten im Monat zu vertretbaren Kosten. Deshalb landen dort heute nur die Fälle, die ohnehin schon eskaliert sind.

WARUM DAS SELTEN IST

Beides zusammen gibt es kaum

Eine Marktdurchsicht im August 2026 hat keinen Anbieter gefunden, der maschinelle Vorprüfung, anwaltlich verantwortete Regelsätze und einen eingebauten Eskalationspfad in einem Paket verbindet.

Warum wir

Wir haben selbst
Eigenmarken verantwortet

ABD wurde von Praktikern gegründet, nicht von Juristen und nicht von Softwareleuten. 29 Jahre Handel, zuletzt die Verantwortung für die Digital- und KI-Agenda eines europäischen Handelskonzerns über neun Länder. Wir wissen, wie eine Verpackungsfreigabe abläuft, wie viele Hände sie durchläuft und an welcher Stelle sie in der Praxis schiefgeht.

Sortiment statt Einzelfall

Wir denken in Auflagen, Chargen und Aktionszyklen – nicht in einzelnen Claims. Das entscheidet darüber, welche Prüfung überhaupt praktikabel ist.

Freigaben unter Zeitdruck

Marketing, Qualitätsmanagement, Recht und Category Management müssen sich einig werden – meist kurz vor Druckfreigabe. Dafür ist eine dreitägige Rechtsauskunft unbrauchbar.

Nachvollziehbarkeit als Gewohnheit

In Konzernstrukturen zählt nicht nur die richtige Entscheidung, sondern der Beleg, dass sie getroffen wurde. Der Audit-Trail ist deshalb kein Zusatz, sondern der Ausgangspunkt.

Erfahrungswerte aus der operativen Verantwortung des Gründers. Nennung als Berufserfahrung, nicht als Kundenreferenz.

So läuft es

Vier Schritte.
Sekunden statt Wochen.

Keine neue Softwarelandschaft. Die Prüfung läuft in dem Arbeitsbereich, in dem Ihre Fachabteilungen ohnehin arbeiten.

01

Eingeben

Aussage, Layout, Etikett oder Produktfoto hochladen. Die Texterkennung liest auch gedruckte Verpackungen aus.

02

Prüfen

Abgleich gegen die anwaltlich kuratierte Wissensbasis – nicht gegen eine allgemeine Wortliste.

03

Report

Ampel, konkreter Tatbestand mit Fundstelle, Begründung und eine alternative Formulierung.

04

Eskalieren

Bei roter Ampel ein Klick in die Kanzlei, mit vorbefülltem Sachverhalt.

WAS DIE AMPEL BEDEUTET Rot — so nicht verwendbar Die Aussage trifft ein Per-se-Verbot. Keine Einzelfallprüfung nötig, kein Ermessensspielraum. Geht automatisch an die Kanzlei. Gelb — Nachweis erforderlich Grundsätzlich möglich, aber Sie müssen belegen können, was Sie behaupten. Der Report sagt Ihnen, welcher Beleg fehlt. Grün — in der Vorprüfung ohne Befund Kein Treffer gegen die geprüften Tatbestände. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Freigabe und keine Rechtsberatung.
Ihre Daten

Was hineingeht,
bleibt nicht liegen

Geprüft werden Marketingtexte und Produktbilder – keine personenbezogenen und keine sensiblen internen Daten. Damit ist der Massenbetrieb datenschutzrechtlich unkritisch.

DATENFLUSS · ZERO DATA RETENTION Eingabe Text · Foto · Etikett VERARBEITUNG Serverstandort Österreich / Deutschland Report Ampel · Fundstelle Keine Speicherung im Sprachmodell Ihre Eingaben werden nicht zum Training verwendet. Ergebnisse bleiben bei Ihnen.

Ergänzend: revisionssicherer Audit-Trail für jede Prüfung, externer Penetrationstest, Prozesse nach dem Vorbild der ISO 27001. Auf Wunsch sofortige Löschung der Ergebnisse.

Für den Handel

Der Lieferant schreibt es.
Sie haften dafür.

Wer eine Aussage übernimmt oder ein Siegel auf die Eigenmarke druckt, macht sie zu seiner eigenen Geschäftspraktik. Das ist der Punkt, den Handelsunternehmen am häufigsten unterschätzen.

HAFTUNGSKETTE BEI EIGENMARKEN Lieferant liefert die Umweltaussage im Datenblatt mit Sie drucken sie auf die Eigenmarke → es wird Ihre Aussage Verbraucher · Verband liest, prüft und mahnt ab — bei Ihnen, nicht beim Lieferanten Absicherung: Konformitätsbestätigung vom Lieferanten einholen und vertraglich schad- und klaglos stellen lassen. Das ersetzt die eigene Prüfung nicht — es verteilt nur den Schaden, wenn es schiefgeht.
Für wen

Wenn Sie eine Verpackung bedrucken

EmpCo gilt branchenübergreifend überall dort, wo Sie sich an Verbraucher richten. Besonders betroffen sind Sortimente mit vielen eigenen Marken.

HANDEL · EIGENMARKEN

Lebensmittel, Drogerie, Textil

Jede Verpackung, jedes Aktionsmaterial, jede Produktseite. Bei großen Eigenmarkensortimenten skaliert die manuelle Freigabe nicht mehr.

INDUSTRIE · MARKEN

Kosmetik, Möbel, Verpackung

Auch Hersteller außerhalb der EU sind erfasst, sobald sie sich an Verbraucher im Binnenmarkt richten.

DIE ROLLEN

Wer damit arbeitet

Marketing, Qualitätsmanagement, Recht, Category Management, Nachhaltigkeit und Einkauf – alle mit demselben Maßstab statt mit fünf Meinungen.

Zwei Klarstellungen

Was wir nicht behaupten

Abgrenzung des Leistungsumfangs
FrageWas andere sagenWas wir sagen
Rechtsberatung„Rechtssicher“, „abmahnsicher“Fachliche Ersteinschätzung; die rechtliche Beurteilung macht die Kanzlei
Strafhöhe„Bis zu 4 % vom Umsatz“ als Regelfall4 % nur bei koordinierten grenzüberschreitenden Verfahren; häufiger ist die Abmahnung
Anzahl Verbote„10 neue Verbote“Vier zentrale neue Verbote für Umweltaussagen
PrüftiefeAbgleich gegen eine WortlisteAbgleich gegen anwaltlich gepflegte Regelsätze samt Rechtsprechung
Grüne Ampel„Freigegeben“In der Vorprüfung ohne Befund – keine Freigabe

EmpCo ist nicht die Green-Claims-Richtlinie

Die beiden werden ständig verwechselt. EmpCo ist beschlossenes Recht und gilt ab dem 27. September 2026. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein davon getrennter Vorschlag aus 2023 mit strengeren Anforderungen, dessen Verhandlungen im Juni 2025 abgebrochen wurden und dessen Zukunft offen ist. Wer Ihnen sagt, das Thema sei vom Tisch, verwechselt die beiden.

Häufige Fragen

Was zuerst gefragt wird

Ab wann gilt EmpCo?

Ab dem 27. September 2026. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 erlassen; die Mitgliedstaaten mussten sie bis 27. März 2026 umsetzen, angewendet werden die Vorschriften ab 27. September 2026. Deutschland hat mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz umgesetzt, Österreich mit der UWG-Novelle vom Juli 2026.

Gibt es eine Abverkaufsfrist für bereits bedruckte Verpackungen?

In Deutschland nicht. Nach Auffassung der EU-Kommission betreffen die Regeln nicht die Beschaffenheit der Ware, sondern ihre Darstellung gegenüber Verbrauchern – Umweltaussagen müssen deshalb ab dem Stichtag den Vorgaben entsprechen, auch auf älteren Verpackungen. In Österreich gibt es eine dreijährige Übergangsregelung für zivilrechtliche Ansprüche bei Waren, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Diese Sonderregel ist umstritten und möglicherweise unionsrechtswidrig. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Ist „klimaneutral“ jetzt verboten?

Verboten ist die Behauptung neutraler, verringerter oder positiver Umweltauswirkungen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Wer also mit Ausgleichszertifikaten wirbt, darf ein Produkt nicht mehr als klimaneutral bezeichnen. Eine Aussage über tatsächlich im eigenen Betrieb erreichte Reduktionen bleibt möglich, wenn sie belegt und richtig eingegrenzt ist. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2024 entschieden, dass der Begriff in der Werbung selbst erklärt werden muss – ein Verweis auf eine Website genügt nicht.

Dürfen wir unser eigenes Nachhaltigkeitssiegel weiter verwenden?

Nur wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde. Ein selbst gestaltetes grünes Zeichen ohne unabhängige Zertifizierung fällt unter das neue Per-se-Verbot und ist ohne Einzelfallprüfung unzulässig.

Zählen auch Farben und Bilder als Umweltaussage?

Nach Auffassung der EU-Kommission kann sich eine Umweltaussage nicht nur aus Text ergeben, sondern auch aus Bildern, Grafiken, Symbolen und Farben in ihrem Zusammenspiel. Ein durchgehend grün gestaltetes Etikett mit Blattmotiv kann also eine Aussage transportieren, ohne dass ein einziges Wort dazu geschrieben steht. Verbindlich auslegen kann die Richtlinie allerdings nur der Europäische Gerichtshof.

Wie hoch sind die Strafen wirklich?

Die vielzitierten vier Prozent des Jahresumsatzes gelten nur bei weitverbreiteten Verstößen mit Unionsdimension im Rahmen eines koordinierten Verfahrens der Verbraucherschutzbehörden. Der Regelrahmen für Geldbußen liegt deutlich darunter. Das praktisch häufigere und schnellere Risiko ist die Abmahnung oder Unterlassungsklage durch Mitbewerber und klagebefugte Verbände – und die trifft Sie unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ist EmpCo dasselbe wie die Green-Claims-Richtlinie?

Nein. EmpCo ist beschlossenes Recht und gilt ab 27. September 2026. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein getrennter Vorschlag aus dem Jahr 2023 mit strengeren Anforderungen, dessen Verhandlungen im Juni 2025 abgebrochen wurden und dessen Zukunft offen ist. Dass die eine ins Stocken geraten ist, ändert an der anderen nichts.

Ersetzt die Prüfung eine Rechtsberatung?

Nein, und das ist Absicht. Das System liefert eine fachliche Ersteinschätzung als Grundlage für Ihre interne Bewertung. Fälle mit roter Ampel gehen mit einem Klick an die Partnerkanzlei, die die rechtliche Beurteilung verantwortet. Genau diese Trennung hält das Angebot außerhalb der Grauzone zur Rechtsdienstleistung.

Was kostet das?

Das Angebot wird nach Sortimentsgröße und Prüfvolumen kalkuliert und als Dienstleistungspaket bereitgestellt – ohne Einzellizenzen und ohne Aufwand für Benutzerverwaltung. Den Rahmen nennen wir im Erstgespräch.

Nächster Schritt

Schicken Sie uns
zehn Ihrer Aussagen.

Wir prüfen sie und zeigen Ihnen im Erstgespräch, wie das Ergebnis aussieht – Ampel, Tatbestand, Alternativformulierung. Danach wissen Sie, wie groß Ihr Thema tatsächlich ist. Das kostet Sie nichts außer den zehn Aussagen.

office@ai-bd.at · ABD AI Business Development GmbH · Hornstein, Burgenland