Pauschale Umweltwörter ohne Beleg
Wörter wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen Sie nur noch verwenden, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Ohne Nachweis. Ohne Übergangsfrist. Ohne Einzelfallprüfung. Vier neue Verbote treffen jede Verpackung, jedes Etikett, jeden Prospekt und jede Produktseite. Wir prüfen Ihre Aussagen, bevor es jemand anderes tut – KI-gestützt, mit anwaltlich kuratierter Wissensbasis.
bis zum 27. September 2026 · Rechtsstand geprüft am 25. August 2026
Die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland und Österreich bereits abgeschlossen. Es gibt nichts mehr abzuwarten.
Deutschland: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, verkündet am 19. Februar 2026. Österreich: UWG-Novelle, kundgemacht am 28. Juli 2026. Angewendet werden beide ab dem 27. September 2026.
Das Besondere: Es sind Per-se-Verbote. Das heißt, niemand muss mehr prüfen, ob eine Aussage im Einzelfall irreführend ist. Sie ist verboten, Punkt. Das macht sie besonders leicht angreifbar.
Wörter wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen Sie nur noch verwenden, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Wer Emissionen anderswo ausgleicht und das Produkt deshalb als neutral bezeichnet, verstößt gegen ein Per-se-Verbot. Der Bundesgerichtshof hatte den Begriff schon 2024 stark eingeschränkt.
Ein Siegel darf nur werben, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde. Das grüne Blatt aus der eigenen Grafikabteilung fällt weg.
Wenn nur die Kappe recycelt ist, dürfen Sie nicht die Flasche bewerben. Aussagen über das gesamte Produkt oder das ganze Unternehmen sind unzulässig, wenn sie nur einen Aspekt betreffen.
Im Umlauf sind Angaben von „zehn neuen Verboten“. Die Richtlinie ändert tatsächlich mehrere Punkte, darunter auch Regeln zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Für Umweltaussagen im engeren Sinn sind es die vier oben. Wir nennen bewusst die Zahl, die wir belegen können.
Fast jeder Anbieter am Markt wirbt mit „bis zu 4 Prozent vom Umsatz“. Das ist zwar nicht falsch, aber irreführend – und lenkt vom eigentlichen Risiko ab.
Sie greift nur bei weitverbreiteten Verstößen mit Unionsdimension in einem koordinierten Verfahren mehrerer Verbraucherschutzbehörden. Für den normalen Einzelfall gelten deutlich niedrigere Rahmen. Wer Ihnen mit dieser Zahl etwas verkauft, arbeitet mit einer Drohung, die selten eintritt.
Das schnellere und wahrscheinlichere Risiko: Ein Mitbewerber oder ein klagebefugter Verband schickt eine Abmahnung. Weil es sich um Per-se-Verbote handelt, muss niemand mehr beweisen, dass die Aussage irreführend war. Das trifft Unternehmen jeder Größe – und es geht schnell.
Bei einem Per-se-Verbot gibt es keine Verteidigungslinie. Sie können nicht mehr argumentieren, die Aussage sei im Zusammenhang schon richtig verstanden worden, der Verbraucher sei nicht getäuscht worden oder es habe sich um eine zulässige Übertreibung gehandelt. Der Tatbestand ist erfüllt oder er ist es nicht. Genau deshalb sind diese Fälle für den Gegner so billig – und für Sie so unangenehm.
Der teuerste Posten steht selten im Abmahnschreiben. Er entsteht in der Druckerei, in der Logistik und im Regal.
Reine Software erkennt Wörter, aber nicht, ob eine Zertifizierung anerkannt ist. Eine Kanzlei beurteilt richtig, aber nicht tausendfach. Wir haben beides zusammengesetzt.
Wie die Wissensbasis aufgebaut und gepflegt wird, zeigen wir im Erstgespräch – gemeinsam mit der Kanzlei. Den Namen der Kanzlei nennen wir dort, nicht hier.
Jeder Scanner am Markt kann Ihnen sagen, dass eine Aussage problematisch ist. Dann hört er auf. Sie sitzen mit einer roten Ampel da und wissen nur eines: dass Sie jetzt einen Anwalt brauchen.
Die Eskalation ist im Paket enthalten – nicht als Zusatzhonorar nach Aufwand.
Ein Werkzeug erkennt, dass „klimaneutral“ auf der Liste steht. Ob Ihre konkrete Zertifizierung in Ihrem Markt anerkannt ist und ob Ihr Nachweis vor Gericht trägt, erkennt es nicht.
Eine Kanzlei beurteilt jeden Fall richtig – aber nicht tausend Etiketten im Monat zu vertretbaren Kosten. Deshalb landen dort heute nur die Fälle, die ohnehin schon eskaliert sind.
Eine Marktdurchsicht im August 2026 hat keinen Anbieter gefunden, der maschinelle Vorprüfung, anwaltlich verantwortete Regelsätze und einen eingebauten Eskalationspfad in einem Paket verbindet.
ABD wurde von Praktikern gegründet, nicht von Juristen und nicht von Softwareleuten. 29 Jahre Handel, zuletzt die Verantwortung für die Digital- und KI-Agenda eines europäischen Handelskonzerns über neun Länder. Wir wissen, wie eine Verpackungsfreigabe abläuft, wie viele Hände sie durchläuft und an welcher Stelle sie in der Praxis schiefgeht.
Wir denken in Auflagen, Chargen und Aktionszyklen – nicht in einzelnen Claims. Das entscheidet darüber, welche Prüfung überhaupt praktikabel ist.
Marketing, Qualitätsmanagement, Recht und Category Management müssen sich einig werden – meist kurz vor Druckfreigabe. Dafür ist eine dreitägige Rechtsauskunft unbrauchbar.
In Konzernstrukturen zählt nicht nur die richtige Entscheidung, sondern der Beleg, dass sie getroffen wurde. Der Audit-Trail ist deshalb kein Zusatz, sondern der Ausgangspunkt.
Erfahrungswerte aus der operativen Verantwortung des Gründers. Nennung als Berufserfahrung, nicht als Kundenreferenz.
Keine neue Softwarelandschaft. Die Prüfung läuft in dem Arbeitsbereich, in dem Ihre Fachabteilungen ohnehin arbeiten.
Aussage, Layout, Etikett oder Produktfoto hochladen. Die Texterkennung liest auch gedruckte Verpackungen aus.
Abgleich gegen die anwaltlich kuratierte Wissensbasis – nicht gegen eine allgemeine Wortliste.
Ampel, konkreter Tatbestand mit Fundstelle, Begründung und eine alternative Formulierung.
Bei roter Ampel ein Klick in die Kanzlei, mit vorbefülltem Sachverhalt.
Geprüft werden Marketingtexte und Produktbilder – keine personenbezogenen und keine sensiblen internen Daten. Damit ist der Massenbetrieb datenschutzrechtlich unkritisch.
Ergänzend: revisionssicherer Audit-Trail für jede Prüfung, externer Penetrationstest, Prozesse nach dem Vorbild der ISO 27001. Auf Wunsch sofortige Löschung der Ergebnisse.
Wer eine Aussage übernimmt oder ein Siegel auf die Eigenmarke druckt, macht sie zu seiner eigenen Geschäftspraktik. Das ist der Punkt, den Handelsunternehmen am häufigsten unterschätzen.
EmpCo gilt branchenübergreifend überall dort, wo Sie sich an Verbraucher richten. Besonders betroffen sind Sortimente mit vielen eigenen Marken.
Jede Verpackung, jedes Aktionsmaterial, jede Produktseite. Bei großen Eigenmarkensortimenten skaliert die manuelle Freigabe nicht mehr.
Auch Hersteller außerhalb der EU sind erfasst, sobald sie sich an Verbraucher im Binnenmarkt richten.
Marketing, Qualitätsmanagement, Recht, Category Management, Nachhaltigkeit und Einkauf – alle mit demselben Maßstab statt mit fünf Meinungen.
| Frage | Was andere sagen | Was wir sagen |
|---|---|---|
| Rechtsberatung | „Rechtssicher“, „abmahnsicher“ | Fachliche Ersteinschätzung; die rechtliche Beurteilung macht die Kanzlei |
| Strafhöhe | „Bis zu 4 % vom Umsatz“ als Regelfall | 4 % nur bei koordinierten grenzüberschreitenden Verfahren; häufiger ist die Abmahnung |
| Anzahl Verbote | „10 neue Verbote“ | Vier zentrale neue Verbote für Umweltaussagen |
| Prüftiefe | Abgleich gegen eine Wortliste | Abgleich gegen anwaltlich gepflegte Regelsätze samt Rechtsprechung |
| Grüne Ampel | „Freigegeben“ | In der Vorprüfung ohne Befund – keine Freigabe |
Die beiden werden ständig verwechselt. EmpCo ist beschlossenes Recht und gilt ab dem 27. September 2026. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein davon getrennter Vorschlag aus 2023 mit strengeren Anforderungen, dessen Verhandlungen im Juni 2025 abgebrochen wurden und dessen Zukunft offen ist. Wer Ihnen sagt, das Thema sei vom Tisch, verwechselt die beiden.
Ab dem 27. September 2026. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 erlassen; die Mitgliedstaaten mussten sie bis 27. März 2026 umsetzen, angewendet werden die Vorschriften ab 27. September 2026. Deutschland hat mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz umgesetzt, Österreich mit der UWG-Novelle vom Juli 2026.
In Deutschland nicht. Nach Auffassung der EU-Kommission betreffen die Regeln nicht die Beschaffenheit der Ware, sondern ihre Darstellung gegenüber Verbrauchern – Umweltaussagen müssen deshalb ab dem Stichtag den Vorgaben entsprechen, auch auf älteren Verpackungen. In Österreich gibt es eine dreijährige Übergangsregelung für zivilrechtliche Ansprüche bei Waren, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Diese Sonderregel ist umstritten und möglicherweise unionsrechtswidrig. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Verboten ist die Behauptung neutraler, verringerter oder positiver Umweltauswirkungen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Wer also mit Ausgleichszertifikaten wirbt, darf ein Produkt nicht mehr als klimaneutral bezeichnen. Eine Aussage über tatsächlich im eigenen Betrieb erreichte Reduktionen bleibt möglich, wenn sie belegt und richtig eingegrenzt ist. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2024 entschieden, dass der Begriff in der Werbung selbst erklärt werden muss – ein Verweis auf eine Website genügt nicht.
Nur wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde. Ein selbst gestaltetes grünes Zeichen ohne unabhängige Zertifizierung fällt unter das neue Per-se-Verbot und ist ohne Einzelfallprüfung unzulässig.
Nach Auffassung der EU-Kommission kann sich eine Umweltaussage nicht nur aus Text ergeben, sondern auch aus Bildern, Grafiken, Symbolen und Farben in ihrem Zusammenspiel. Ein durchgehend grün gestaltetes Etikett mit Blattmotiv kann also eine Aussage transportieren, ohne dass ein einziges Wort dazu geschrieben steht. Verbindlich auslegen kann die Richtlinie allerdings nur der Europäische Gerichtshof.
Die vielzitierten vier Prozent des Jahresumsatzes gelten nur bei weitverbreiteten Verstößen mit Unionsdimension im Rahmen eines koordinierten Verfahrens der Verbraucherschutzbehörden. Der Regelrahmen für Geldbußen liegt deutlich darunter. Das praktisch häufigere und schnellere Risiko ist die Abmahnung oder Unterlassungsklage durch Mitbewerber und klagebefugte Verbände – und die trifft Sie unabhängig von der Unternehmensgröße.
Nein. EmpCo ist beschlossenes Recht und gilt ab 27. September 2026. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein getrennter Vorschlag aus dem Jahr 2023 mit strengeren Anforderungen, dessen Verhandlungen im Juni 2025 abgebrochen wurden und dessen Zukunft offen ist. Dass die eine ins Stocken geraten ist, ändert an der anderen nichts.
Nein, und das ist Absicht. Das System liefert eine fachliche Ersteinschätzung als Grundlage für Ihre interne Bewertung. Fälle mit roter Ampel gehen mit einem Klick an die Partnerkanzlei, die die rechtliche Beurteilung verantwortet. Genau diese Trennung hält das Angebot außerhalb der Grauzone zur Rechtsdienstleistung.
Das Angebot wird nach Sortimentsgröße und Prüfvolumen kalkuliert und als Dienstleistungspaket bereitgestellt – ohne Einzellizenzen und ohne Aufwand für Benutzerverwaltung. Den Rahmen nennen wir im Erstgespräch.
Weiter im Thema
Wir prüfen sie und zeigen Ihnen im Erstgespräch, wie das Ergebnis aussieht – Ampel, Tatbestand, Alternativformulierung. Danach wissen Sie, wie groß Ihr Thema tatsächlich ist. Das kostet Sie nichts außer den zehn Aussagen.
office@ai-bd.at · ABD AI Business Development GmbH · Hornstein, Burgenland